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Ihr Wohnrecht, alles rund um den Vertrag, Ihre Absicherung, Steuern & Instandhaltung

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Ihr Wohnrecht

Bei Nießbrauch dürfen Sie in einer Immobilie nicht nur wohnen, sondern sie auch vermieten. Das Wohnrecht hingegen sichert Ihnen allein die Nutzung der Immobilie zu. Vermieten dürfen Sie das Objekt nicht.

Da Nießbrauch den Berechtigten mehr Befugnisse einräumt, hat er einen höheren finanziellen Gegenwert als das Wohnrecht. Für Sie würde das bedeuten, dass Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie mit Nießbrauch unterm Strich weniger Geld bzw. eine kleinere monatliche Rentenzahlung bekämen – für ein Recht, von dem Sie höchstwahrscheinlich keinen Gebrauch machen werden. Ihre Immobilie vermieten Sie ja nur, wenn sich Ihre Lebensumstände gravierend ändern. Dieser Fall muss aber gar nicht zwingend eintreffen. Und sollte es bei Ihnen wider Erwarten doch passieren, stehen wir Ihnen zur Seite: Wenn Sie dies wünschen, kaufen wir Ihnen Ihr Wohnrecht ab und zahlen Ihnen den Gegenwert aus, sobald Sie ausgezogen sind. So ersparen Sie sich die anstrengende und manchmal langwierige Suche nach einem verlässlichen Mieter, haben aber trotzdem mehr Geld für Ihre neue Unterkunft zur Verfügung. Selbstverständlich läuft Ihre monatliche Rentenzahlung von uns auch weiter, wenn Sie uns Ihr Wohnrecht verkauft haben.

Sie können uns das Wohnrecht jederzeit zurückverkaufen, den Wert des Wohnrechts setzen wir bereits im Kaufvertrag für Sie fest. Wenn Sie innerhalb der ersten 7 Jahre ausziehen, erhalten Sie in dem Fall immer den Restwert des 7. Jahres ausgezahlt.
Beispiel: Wert des Wohnrechts: 200.000 € bei einer statistischen Restlebenserwartung von 10 Jahren = 20.000 € pro Jahr. Bei Rückgabe des Wohnrechts innerhalb der ersten 7 Jahre würde der Restwert des Wohnrechts 60.000 € betragen. Nach Ablauf der statistischen Restlebenserwartung erhalten Sie immer mindestens einen Jahreswert (in unserem Beispiel also 20.000 €) für das Wohnrecht ausgezahlt.

Diagramm mit der Restwert Berechnung des Wohnrechts

Alles rund um den Vertrag

Sollten Sie innerhalb der vereinbarten Rentenzahldauer versterben, bieten wir auch Ihren Erben bzw. der Person, die Sie uns als bezugsberechtigt benannt haben, Sicherheit: Wir garantieren Ihnen, dass wir die noch ausstehenden Renten an Ihre Erben bzw. an die bezugsberechtigte Person als Einmalbetrag auszahlen.

Wenn Sie in Ihrem Haus eine vermietete Einliegerwohnung haben, gehört diese Miete auch nach dem Verkauf Ihrer Immobilie an die Deutsche Immobilien-Renten AG Ihnen. Sollte Ihr Mieter einmal ausziehen, können Sie die Wohnung wieder neu vermieten und auch diese Mieteinnahme für sich verbuchen. Der Mietvertrag muss lediglich auf die Deutsche Immobilien-Renten AG umgeschrieben werden, weil wir ja die neuen Eigentümer der Immobilie sind. Bei einem Haus mit vermieteter Einliegerwohnung wird im notariellen Kaufvertrag ein Passus eingefügt, dass Ihnen die Miete weiterhin zusteht. Den Wert Ihres Wohnrechts berechnen wir auf die gesamte Wohnfläche inklusive der Einliegerwohnung.

Sollten Sie doch einmal aus Ihrem Zuhause ausziehen wollen oder müssen und uns Ihr Wohnrecht verkaufen, ändert dies nichts an den vereinbarten monatlichen Rentenzahlungen. Wir bezahlen weiterhin wie vereinbart verlässlich Monat für Monat – bis zum Ende der Rentenzahldauer.

Nein, eine Vererbung ist nicht mehr möglich – Sie haben Ihre Immobilie ja an die Deutsche Immobilien-Renten AG verkauft. Dafür wohnen Sie lebenslang mietfrei und bekommen eine zusätzliche Rente, eine Einmalzahlung oder eine Kombination aus beidem. Zudem haben Sie den Vorteil, dass Sie sich nicht mehr um die Instandhaltung der Immobilie kümmern müssen – das übernehmen ab dem Kauf selbstverständlich wir.

Ihre Absicherung

Was aus unserem Unternehmen auch wird – Ihnen kann nichts passieren. Sollte die Deutsche Immobilien-Renten AG insolvent werden, bleiben Sie weiterhin in Ihrem Zuhause wohnen. Denn Ihr Wohnrecht ist erstrangig im Grundbuch eingetragen.

Steuern & Instandhaltung

Sofern Sie Ihre Immobilie in den letzten drei Jahren selbst bewohnt haben, ist die Einmalzahlung steuerfrei.

Die Zeitrente wird über einen Kooperationspartner abgewickelt. Wir bezahlen die Einmalzahlung an Sie aus und Sie können dann selbst entscheiden, wie Sie Ihren Auszahlplan gestalten möchten.

Die Besteuerung dieser „Rentenzahlungen“ ist abhängig von dem gewählten Auszahlungsmodell und richtet sich nach Ihren individuellen Gegebenheiten. Wir empfehlen Ihnen, sich in jedem Fall mit Ihrem Steuerberater zu besprechen, damit Sie ganz genau wissen, wie sich die Wohnrente bei Ihnen auswirken wird.

Nach Abschluss des Kaufvertrages sind wir, die Deutsche Immobilien-Renten AG, für die gesamte Instandhaltung der Immobilie verantwortlich. Nur Kleinreparaturen tragen Sie dann noch selbst.

Uns liegt viel an Ihrem Zuhause. Die Immobilie in ihrem Wert zu erhalten, ist unser klares Ziel.

Deshalb schicken wir regelmäßig einen unserer Servicemitarbeiter zu Ihnen, um eine Bestandsaufnahme zu machen. Sollte er dabei Mängel feststellen, dokumentiert er sie und organisiert umgehend die Reparaturmaßnahmen.