Ihre Fragen & unsere Antworten
Wir sprechen Klartext.
Ihr Wohnrecht
Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht?
Warum gibt es bei Meine Wohnrente nur das Wohnrecht?
Was passiert wenn ich die Immobilie nicht mehr bewohnen kann, z.B. wenn ich in ein Pflegeheim gehe?

Was ist der Unterschied zwischen Meine Wohnrente und Teilverkauf?
Diee Frage stellen uns Interessenten immer wieder. Unsere kleine Aufstellung zeigt die Unterschiede auf und erklärt, warum wir Meine Wohnrente für das überlegene Konzept halten.
Meine Wohnrente
Teilverkauf
Eigentumsverhältnis
Teilverkauf von X% –
Sie bleiben Miteigentümer
Lebenslange
Rente
Ja, je nach gewähltem Modell
Nein
Zeitrente
(5 oder 10 Jahre)
Ja, je nach gewähltem Modell
Nein
Kombination Einmalzahlung & Zeitrente
Ja, je nach gewähltem Modell
Nein
Kombination Einmalzahlung & lebenslange Rente
Ja, je nach gewähltem Modell
Nein
Einmalzahlung
Ja, je nach gewähltem Modell
Ja, bis X% des Immobilienwertes
Nutzungsrecht
Miete nach Vertragsabschluss
Keine
Nutzungsentgelt muss bezahlt werden
Instandhaltungen
Liegen bei der Deutschen Immobilien-Renten AG (Ausnahme: Kleinreparaturen)
Zahlen Sie weiterhin vollständig
Provisionen
Bezahlt die Deutsche Immobilien-Renten AG.
Diese Frage stellen uns Interessenten immer wieder. Unsere kleine Aufstellung zeigt die Unterschiede auf und erklärt, warum wir Meine Wohnrente für das überlegene Konzept halten.
Meine Wohnrente
Teil-
verkauf
Verkauf
vollständig
anteilig
Rente lebenslang
Zeitrente,
5 o. 10 Jahre
Kombi Einmal-zahlung & Zeitrente
Kombi Einmal-zahlung & Rente lebenslang
Einmal-zahlung
Nutzungs-recht
bei Auszug Verkauf des Wohnrechts möglich
brauch
von Ihnen zu zahlende Miete
Instand-haltung
Zahlen wir. Ausnahme: Kleinreparatur
Zahlen Sie weiterhin vollständig.
Provision
Zahlen wir.
Zahlen Sie.
Rund um den Vertrag
Was passiert im Todesfall?
Was passiert mit meiner vermieteten Einliegerwohnung?
Wird die Rente auch weitergezahlt, wenn ich ausziehe?
Sollten Sie doch einmal aus Ihrem Zuhause ausziehen wollen oder müssen und uns Ihr Wohnrecht verkaufen, ändert dies nichts an den vereinbarten monatlichen Rentenzahlungen. Wir bezahlen weiterhin wie vereinbart verlässlich Monat für Monat – bis zum Ende der Rentenzahldauer.
Kann ich meine Immobilie nach dem Verkauf noch vererben?
Ihre Absicherung
Wie sichern wir Sie ab?
Was aus unserem Unternehmen auch wird – Ihnen kann nichts passieren. Sollte die Deutsche Immobilien-Renten AG insolvent werden, bleiben Sie weiterhin in Ihrem Zuhause wohnen. Denn Ihr Wohnrecht ist erstrangig im Grundbuch eingetragen. Hatten Sie sich beim Verkauf für eine Rentenzahlung entschieden, wird diese ebenfalls im Grundbuch abgesichert. Bei der Zwangsversteigerung im Insolvenzfall nimmt das zuständige Gericht diese Reallast als Basis. Aus dem monatlichen Rentenanspruch, der Ihnen zusteht, wird eine Einmalzahlung berechnet. Dieser Betrag bildet dann die Ausgangsforderung für die Zwangsversteigerung. Aus dem Erlös der Zwangsversteigerung wird zu allererst Ihr Anspruch bedient und der Einmalbetrag an Sie ausgezahlt.
Was ist eine Reallast?
Die Reallast ist das Recht einer Person, aus einem Grundstück wiederkehrende Leistungen zu verlangen. Dieser Anspruch kann in Geld-, Sach- oder Dienstleistungen bestehen und wird ins Grundbuch eingetragen. Ihre Rentenzahlung wird bei uns als Reallast ins Grundbuch eingetragen. Das bedeutet, dass im Insolvenzfall Ihr Anspruch vor allen anderen bedient wird.
Steuern & Instandhaltung
Muss ich die Rentenzahlung versteuern?
Ja, bei der lebenslangen Rentenzahlung ist der sogenannte Ertragsanteil steuerpflichtig. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils ist abhängig von Ihrem Alter bei Vertragsabschluss.
Sind Sie zu diesem Zeitpunkt z. B. 76 Jahre alt, beträgt der Ertragsanteil gerade einmal noch 10%. Bei einer Wohnrente von 1.000 € monatlich wären davon also lediglich 100 € zu versteuern.
Bei der Zeitrente sind die Ertragsanteile, die Sie versteuern müssen, nach der Laufzeit der Rentenzahlung gestaffelt:
5 Jahre Laufzeit – 5 % Ertragsanteil
10 Jahre Laufzeit – 12 % Ertragsanteil
Von diesen beiden Faustregeln abgesehen, richtet sich die Besteuerung natürlich immer nach Ihren individuellen Gegebenheiten. Wir empfehlen Ihnen, sich in jedem Fall mit Ihrem Steuerberater zu besprechen, damit Sie ganz genau wissen, wie sich die Wohnrente bei Ihnen auswirken wird.
Was passiert, wenn nach dem Verkauf Reparaturen anfallen?
Nach Abschluss des Kaufvertrages sind wir, die Deutsche Immobilien-Renten AG, für die gesamte Instandhaltung der Immobilie verantwortlich. Nur Kleinreparaturen tragen Sie dann noch selbst.
Uns liegt viel an Ihrem Zuhause. Die Immobilie in ihrem Wert zu erhalten, ist unser klares Ziel.
Deshalb schicken wir regelmäßig einen unserer Servicemitarbeiter zu Ihnen, um eine Bestandsaufnahme zu machen. Sollte er dabei Mängel feststellen, dokumentiert er sie und organisiert umgehend die Reparaturmaßnahmen.