Ihre Fragen & unsere Antworten

Wir sprechen Klartext.

Ihr Wohnrecht

Bei Nießbrauch dürfen Sie in einer Immobilie nicht nur wohnen, sondern sie auch vermieten. Das Wohnrecht hingegen sichert Ihnen allein die Nutzung der Immobilie zu. Vermieten dürfen Sie das Objekt nicht.
Da Nießbrauch den Berechtigten mehr Befugnisse einräumt, hat er einen höheren finanziellen Gegenwert als das Wohnrecht. Für Sie würde das bedeuten, dass Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie mit Nießbrauch unterm Strich weniger Geld bzw. eine kleinere monatliche Rentenzahlung bekämen – für ein Recht, von dem Sie höchstwahrscheinlich keinen Gebrauch machen werden. Ihre Immobilie vermieten Sie ja nur, wenn sich Ihre Lebensumstände gravierend ändern. Dieser Fall muss aber gar nicht zwingend eintreffen. Und sollte es bei Ihnen wider Erwarten doch passieren, stehen wir Ihnen zur Seite: Wenn Sie dies wünschen, kaufen wir Ihnen Ihr Wohnrecht ab und zahlen Ihnen den Gegenwert aus, sobald Sie ausgezogen sind. So ersparen Sie sich die anstrengende und manchmal langwierige Suche nach einem verlässlichen Mieter, haben aber trotzdem mehr Geld für Ihre neue Unterkunft zur Verfügung. Selbstverständlich läuft Ihre monatliche Rentenzahlung von uns auch weiter, wenn Sie uns Ihr Wohnrecht verkauft haben.
Sollten Sie – aus welchen Gründen auch immer – Ihre Immobilie nicht mehr bewohnen können oder wollen, können Sie uns Ihr Wohnrecht verkaufen. Den Wert Ihres Wohnrechts haben wir gemeinsam schon im Kaufvertrag der Immobilie festgesetzt. Auf dieser Basis kann die Summe, die Ihnen dann aktuell für das Wohnrecht zusteht, ganz einfach berechnet werden. Beispielrechnung: Wert des Wohnrechts: 200.000 € gemäß Kaufvertrag (20.000 € p.a.) Statistische Restlebenserwartung des Kunden: 10 Jahre Auszug nach 4 Jahren = 6 Jahre Restwert des Wohnrechts: 20.000 € x 6 = 120.000 €

Diee Frage stellen uns Interessenten immer wieder. Unsere kleine Aufstellung zeigt die Unterschiede auf und erklärt, warum wir Meine Wohnrente für das überlegene Konzept halten.

Meine Wohnrente

Teilverkauf

Eigentumsverhältnis

Vollständiger Verkauf an die Deutsche Immobilien-Renten AG

Teilverkauf von X% –
Sie bleiben Miteigentümer

Lebenslange
Rente

Ja, je nach gewähltem Modell

Nein

Zeitrente
(5 oder 10 Jahre)

Ja, je nach gewähltem Modell

Nein

Kombination Einmalzahlung & Zeitrente

Ja, je nach gewähltem Modell

Nein

Kombination Einmalzahlung & lebenslange Rente

Ja, je nach gewähltem Modell

Nein

Einmalzahlung

Ja, je nach gewähltem Modell

Ja, bis X% des Immobilienwertes

Nutzungsrecht

Lebenslang, bei Auszug Möglichkeit, das Wohnrechts an die Deutsche Immobilien-Renten AG zu verkaufen
Nießbrauch

Miete nach Vertragsabschluss

Keine

Nutzungsentgelt muss bezahlt werden

Instandhaltungen

Liegen bei der Deutschen Immobilien-Renten AG (Ausnahme: Kleinreparaturen)

Zahlen Sie weiterhin vollständig

Provisionen

Bezahlt die Deutsche Immobilien-Renten AG.

Beim Verkauf wird ein Entgelt an den Teilkäufer fällig.

Diese Frage stellen uns Interessenten immer wieder. Unsere kleine Aufstellung zeigt die Unterschiede auf und erklärt, warum wir Meine Wohnrente für das überlegene Konzept halten.

Meine Wohnrente

Teil-
verkauf

Verkauf

vollständig

anteilig

Rente lebenslang

Zeitrente,
5 o. 10 Jahre

Kombi Einmal-zahlung & Zeitrente

Kombi Einmal-zahlung & Rente lebenslang

Einmal-zahlung

Nutzungs-recht

Lebenslang,
bei Auszug Verkauf des Wohnrechts möglich
Nieß-
brauch

von Ihnen zu zahlende Miete

Instand-haltung

Zahlen wir. Ausnahme: Kleinreparatur

Zahlen Sie weiterhin vollständig.

Provision

Zahlen wir.

Zahlen Sie.

Rund um den Vertrag

Sollten Sie innerhalb der vereinbarten Rentenzahldauer versterben, bieten wir auch Ihren Erben bzw. der Person, die Sie uns als bezugsberechtigt benannt haben, Sicherheit: Wir garantieren Ihnen, dass wir die noch ausstehenden Renten an Ihre Erben bzw. an die bezugsberechtigte Person als Einmalbetrag auszahlen.
Wenn Sie in Ihrem Haus eine vermietete Einliegerwohnung haben, gehört diese Miete auch nach dem Verkauf Ihrer Immobilie an die Deutsche Immobilien-Renten AG Ihnen. Sollte Ihr Mieter einmal ausziehen, können Sie die Wohnung wieder neu vermieten und auch diese Mieteinnahme für sich verbuchen. Der Mietvertrag muss lediglich auf die Deutsche Immobilien-Renten AG umgeschrieben werden, weil wir ja die neuen Eigentümer der Immobilie sind. Bei einem Haus mit vermieteter Einliegerwohnung wird im notariellen Kaufvertrag ein Passus eingefügt, dass Ihnen die Miete weiterhin zusteht. Den Wert Ihres Wohnrechts berechnen wir auf die gesamte Wohnfläche inklusive der Einliegerwohnung.

Sollten Sie doch einmal aus Ihrem Zuhause ausziehen wollen oder müssen und uns Ihr Wohnrecht verkaufen, ändert dies nichts an den vereinbarten monatlichen Rentenzahlungen. Wir bezahlen weiterhin wie vereinbart verlässlich Monat für Monat – bis zum Ende der Rentenzahldauer.

Nein, eine Vererbung ist nicht mehr möglich – Sie haben Ihre Immobilie ja an die Deutsche Immobilien-Renten AG verkauft. Dafür wohnen Sie lebenslang mietfrei und bekommen eine zusätzliche Rente, eine Einmalzahlung oder eine Kombination aus beidem. Zudem haben Sie den Vorteil, dass Sie sich nicht mehr um die Instandhaltung der Immobilie kümmern müssen – das übernehmen ab dem Kauf selbstverständlich wir.

Ihre Absicherung

Was aus unserem Unternehmen auch wird – Ihnen kann nichts passieren. Sollte die Deutsche Immobilien-Renten AG insolvent werden, bleiben Sie weiterhin in Ihrem Zuhause wohnen. Denn Ihr Wohnrecht ist erstrangig im Grundbuch eingetragen. Hatten Sie sich beim Verkauf für eine Rentenzahlung entschieden, wird diese ebenfalls im Grundbuch abgesichert. Bei der Zwangsversteigerung im Insolvenzfall nimmt das zuständige Gericht diese Reallast als Basis. Aus dem monatlichen Rentenanspruch, der Ihnen zusteht, wird eine Einmalzahlung berechnet. Dieser Betrag bildet dann die Ausgangsforderung für die Zwangsversteigerung. Aus dem Erlös der Zwangsversteigerung wird zu allererst Ihr Anspruch bedient und der Einmalbetrag an Sie ausgezahlt.

Die Reallast ist das Recht einer Person, aus einem Grundstück wiederkehrende Leistungen zu verlangen. Dieser Anspruch kann in Geld-, Sach- oder Dienstleistungen bestehen und wird ins Grundbuch eingetragen. Ihre Rentenzahlung wird bei uns als Reallast ins Grundbuch eingetragen. Das bedeutet, dass im Insolvenzfall Ihr Anspruch vor allen anderen bedient wird.

Steuern & Instandhaltung

Ja, bei der lebenslangen Rentenzahlung ist der sogenannte Ertragsanteil steuerpflichtig. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils ist abhängig von Ihrem Alter bei Vertragsabschluss.

 


 

Sind Sie zu diesem Zeitpunkt z. B. 76 Jahre alt, beträgt der Ertragsanteil gerade einmal noch 10%. Bei einer Wohnrente von 1.000 € monatlich wären davon also lediglich 100 € zu versteuern.

 


 

Bei der Zeitrente sind die Ertragsanteile, die Sie versteuern müssen, nach der Laufzeit der Rentenzahlung gestaffelt:
5 Jahre Laufzeit – 5 % Ertragsanteil
10 Jahre Laufzeit – 12 % Ertragsanteil

 


 

Von diesen beiden Faustregeln abgesehen, richtet sich die Besteuerung natürlich immer nach Ihren individuellen Gegebenheiten. Wir empfehlen Ihnen, sich in jedem Fall mit Ihrem Steuerberater zu besprechen, damit Sie ganz genau wissen, wie sich die Wohnrente bei Ihnen auswirken wird.

Nach Abschluss des Kaufvertrages sind wir, die Deutsche Immobilien-Renten AG, für die gesamte Instandhaltung der Immobilie verantwortlich. Nur Kleinreparaturen tragen Sie dann noch selbst.

 


 

Uns liegt viel an Ihrem Zuhause. Die Immobilie in ihrem Wert zu erhalten, ist unser klares Ziel.

 


 

Deshalb schicken wir regelmäßig einen unserer Servicemitarbeiter zu Ihnen, um eine Bestandsaufnahme zu machen. Sollte er dabei Mängel feststellen, dokumentiert er sie und organisiert umgehend die Reparaturmaßnahmen.

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