Für jede Situation die passende Wahl.

Unser Angebot

Einmalzahlung
Zeitrente
Kombination aus beidem
Sie haben die Wahl

Flexibel für jeden Bedarf

Sie haben die Wahl zwischen einer Einmalzahlung, einer Zeitrente oder einer Kombination aus beidem (5, 10 oder 15 Jahre möglich).
Sie verrenten Ihre Immobilie und behalten das mietfreie lebenslange Wohnrecht – auch als Paar.
Der Wert Ihrer Immobilie wird von einem neutralen Sachverständigen ermittelt.
Wir passen unser Angebot individuell an Ihre Wünsche an.
Ihr lebenslanges Wohnrecht wird erstrangig im Grundbuch für Sie abgesichert.
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So könnte Ihre Wohnrente aussehen

Berechnungs­beispiele

Mann (76 Jahre) | Einfamilienhaus
Verkehrswert der Immobilie
600.000 €
Wert des Wohnrechts
– 190.000 €
In­stand­hal­tungs­­kosten
– 50.000 €
Finanzierungs­kosten
– 90.000 €
beispielhafte Einmalzahlung
270.000 €
Ehepaar (beide 76 Jahre) | Eigentumswohnung
Verkehrswert der Immobilie
400.000 €
Wert des Wohnrechts
– 133.000 €
In­stand­hal­tungs­kosten
– 29.000 €
Finanzierungskosten
– 52.000 €
Bemessungsgrundlage für die Zeitrente
186.000 €
monatliche Zeitrente, 10 Jahre
1.550 €

1) 2)

1) Abzüglich NK-Vorauszahlung, 2) Rente unterliegt der Ertragsanteilsbesteuerung
Ehepaar (beide 78 Jahre) | Einfamilienhaus
Verkehrswert der Immobilie
550.000 €
Wert des Wohnrechts
– 174.000 €
In­stand­hal­tungs­kosten
– 37.000 €
Finanzierungskosten
– 65.000 €
Bemessungsgrundlage für Auszahlung
274.000 €
monatliche Zeitrente, 10 Jahre
1.450 €

1) 2)

Einmalzahlung
100.000 €
1) Abzüglich NK-Vorauszahlung, 2) Rente unterliegt der Ertragsanteilsbesteuerung
Unabhängig von Politik & Wirtschaft.

Ihre Rente ist sicher.

Grundbuchlich verbrieft

Wir tragen Ihr lebenslanges Wohnrecht erstrangig ins Grundbuch ein. Dieser Eintrag bedeutet höchste Sicherheit für Sie.

Sicherheit für Ihre Erben

Ihre monatliche Zeitrente zahlen wir immer bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit aus. Sollten Sie innerhalb der vereinbarten Laufzeit versterben, zahlen wir die noch ausstehenden Renten als Einmalbetrag an Ihre Erben aus.

Keine Überraschungen

Die Einmalzahlung ist in der Regel für Sie steuerfrei, wenn Sie die Immobilie mindestens drei Jahre selbst bewohnt haben.

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