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Ihr Wohnrecht, alles rund um den Vertrag, Ihre Absicherung, Steuern & Instandhaltung

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Ihr Wohnrecht

Bei Nießbrauch dürfen Sie in einer Immobilie nicht nur wohnen, sondern sie auch vermieten. Das Wohnrecht hingegen sichert Ihnen allein die Nutzung der Immobilie zu. Vermieten dürfen Sie das Objekt nicht.

Da Nießbrauch den Berechtigten mehr Befugnisse einräumt, hat er einen höheren finanziellen Gegenwert als das Wohnrecht. Für Sie würde das bedeuten, dass Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie mit Nießbrauch unterm Strich weniger Geld bekämen – für ein Recht, von dem Sie höchstwahrscheinlich keinen Gebrauch machen werden. Ihre Immobilie vermieten Sie in der Regel nur dann, wenn sich Ihre Lebensumstände gravierend verändern. Dieser Fall muss aber gar nicht zwingend eintreffen. Und sollte es bei Ihnen wider Erwarten doch passieren, stehen wir Ihnen zur Seite: Wenn Sie dies wünschen, kaufen wir Ihnen Ihr Wohnrecht ab und zahlen Ihnen den Gegenwert aus, sobald Sie ausgezogen sind. So ersparen Sie sich die anstrengende und manchmal langwierige Suche nach einem verlässlichen Mieter, haben aber trotzdem mehr Geld für Ihre neue Unterkunft zur Verfügung.

Sie können uns das Wohnrecht jederzeit zurückverkaufen. Hierfür unterbreiten wir Ihnen zum gegebenen Zeitpunkt ein entsprechendes Angebot. Der Vertrag über den Rückkauf wird ebenfalls, wie auch der Kaufvertrag, bei einem Notar beurkundet.

Alles rund um den Vertrag

Wenn Sie in Ihrem Haus eine vermietete Einliegerwohnung haben, gehört diese Miete auch nach dem Verkauf Ihrer Immobilie an die Deutsche Immobilien-Renten AG Ihnen. Sollte Ihr Mieter einmal ausziehen, können Sie die Wohnung wieder neu vermieten und auch diese Mieteinnahme für sich verbuchen. Der Mietvertrag muss lediglich auf die Deutsche Immobilien-Renten AG umgeschrieben werden, weil wir ja die neuen Eigentümer der Immobilie sind. Bei einem Haus mit vermieteter Einliegerwohnung wird im notariellen Kaufvertrag ein Passus eingefügt, dass Ihnen die Miete weiterhin zusteht. Den Wert Ihres Wohnrechts berechnen wir auf die gesamte Wohnfläche inklusive der Einliegerwohnung.

Nein, eine Vererbung ist nicht mehr möglich – Sie haben Ihre Immobilie ja an Meine Wohnrente verkauft. Dafür wohnen Sie lebenslang mietfrei und bekommen eine Einmalzahlung. Zudem haben Sie den Vorteil, dass Sie sich nicht mehr um die Instandhaltung der Immobilie kümmern müssen – das übernehmen ab dem Kauf selbstverständlich wir.

Ja, Ihre Verbrauchskosten wie Wasser, Strom, Heizkosten, Müll etc. müssen Sie weiterhin selbst bezahlen. Zudem legen wir dem Kaufvertrag die Betriebskostenverordnung zugrunde. Daraus geht hervor, welche Kosten wir auf Sie als Nutzer der Immobilie umlegen können. Hierzu zählt beispielsweise die Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung oder Regelwartung der Heizungsanlage.
Hierfür zahlen Sie eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung. Wir rechnen jährlich im Rahmen einer Nebenkostenabrechnung alle angefallenen Kosten ab und passen Ihre Vorauszahlung bei Bedarf entsprechend an.

Ihre Absicherung

Was aus unserem Unternehmen auch wird – Ihnen kann nichts passieren. Sollte die Deutsche Immobilien-Renten AG insolvent werden, bleiben Sie weiterhin in Ihrem Zuhause wohnen. Denn Ihr Wohnrecht ist erstrangig im Grundbuch eingetragen.

Steuern & Instandhaltung

Sofern Sie Ihre Immobilie in den letzten drei Jahren selbst bewohnt haben, ist die Einmalzahlung steuerfrei.

Wir empfehlen Ihnen, sich in jedem Fall mit Ihrem Steuerberater zu besprechen, damit Sie ganz genau wissen, wie sich die Einmalzahlung bei Ihnen auswirken wird.

Nach Abschluss des Kaufvertrages übernehmen wir die Reparaturkosten nach der Dach und Fach-Regelung.

Diese umfasst:

  • Dachkonstruktion
  • Alle tragenden Teile des Gebäudes
  • Fassaden
  • Heizungsanlage
  • Fenster und Außentüren
  • sanitäre Anlagen
  • Elektrogrundinstallation

Uns liegt viel an Ihrem Zuhause. Die Immobilie im Wert zu erhalten, ist unser Ziel.

Deshalb besuchen wir Sie regelmäßig, um eine Bestandsaufnahme zu machen. Hierbei festgestellte Mängel werden dokumentiert und notwendige Reparaturmaßnahmen durch unsere Mitarbeiter organisiert.

  • Defekte Rollläden und Markisen
  • Vordächer
  • Gartenzäune
  • Baumschnitt und Gartenarbeiten
  • Regelmäßige Wartungsarbeiten (z.B. Heizungswartung)

Zukünftige Reparaturkosten für vorhandene Schwimmbäder und/oder Saunen trägt weiterhin der Verkäufer.